Hygiene -Konzept Verein (Corona-Hygiene-Regeln)

 

und weitere Hinweise

 

Da Teile des Vereinsangebots in städtischen Schulen durchgeführt werden nimmt dieses Hygiene-Konzept u. a. Bezug auf nachfolgende Hinweise, Verordnungen und Notverkündigungen:

 

(1) Hinweise für die Durchführung von Sportunterricht und außerschulischen Sportveranstaltungen und deren Ergänzungen zu den allgemeinen Hygienehinweisen für Schulen vom 28. Juli 2020 geltend für den Sportunterricht ab dem 14. Sept. 2020 zum Hygiene-Schutz. Ministerium für Kultus, Jungend und Sport.

 

(2) Notverkündigung: Verordnung des Kultusministerium und des Sozialministeriums über Sport vom 18. Sept. 2020
 

(3) Stadt Mannheim - Zusatzvereinbarung zu bestehenden Überlassungs-verträgen für den Trainingsbetrieb gemäß § 7 CoronaVO Schule

vom 29. Juni 2020

 

Hygiene-Regeln im Sportbetrieb der Tao-Initiative e.V.

 

  1. Abseits des Sportbetriebes ist, wo immer möglich, ein Abstand von mindestens 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten, sofern nicht § 2, Abs. 2 in Verbindung mit § 9 CoronaVO etwas anderes zulässt. Falls Räumlichkeiten die Einhaltung des Mindestabstands nicht zulassen sind sie zeitlich versetzt zu betreten und zu verlassen.
    Insbesondere Händeschütteln und Umarmen ist zu vermeiden. (2) § 2, Abs.3

 

  1. Die Pflicht zum Tragen einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung bestimmt sich nach § 3, Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 Nr. 2, 6, 7 der CoronaVO. (1) Abs. 10, (2) § 5, Abs. 1

 

  1. Auf eine gründliche Handhygiene vor und nach dem Sportunterricht ist zu achten. (1) Abs. 11

 

  1. Die Teilnehmer sind angehalten sich möglichst rasch umzuziehen. (1) Abs. 7

 

  1. Die Teilnehmer sind angehalten, bei der Nutzung von Toiletten und Waschbecken verursachte Verunreinigungen zu beseitigen, zum Schutz nachfolgender Nutzer/innen. (3) C. Ergänzung, Abs. 11

 

  1. Während des gesamten Trainings und Übungsbetriebs soll ein Abstand von mindestens 1,5 m zwischen sämtlichen anwesenden Personen eingehalten werden; davon ausgenommen sind die für das Training oder Übungseinheit üblichen Trainings- und Übungssituationen. (2) § 3, Abs. 2

 

  1. Im Sportunterricht gilt kein Abstandsgebot, insbesondere sind übliche Körperkontakte, beispielsweise in Sportspielen, beim Helfen und Sichern, erlaubt. (1) Abs. 2

 

  1. Eine Übertragung von Viren über die Haut ist nicht möglich. Die Übertragung findet in der Regel über Mund, Nase sowie Schleimhäute statt. (1) Abs. 12

 

  1. Die Teilnahme am Sportbetrieb erfolgt auf eigenes Risiko. Untersagt wird die Teilnahme von Personen, die in Kontakt zu infizierten Personen stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder die typischen Symptome einer Infektion mit dem Corona-Virus, namentlich Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber sowie trockenem Husten aufweisen. (Auflage / Rechtshinweis Badischen Sportbund.)

 

 

Hygieneaufgaben der Trainingsleiter

 

  1. Der Zutritt in das Gebäude ist nur in Begleitung des verantwortlichen Übungsleiter/in möglich. (3) C. Ergänzungen: Abs. 3.

     

  2. Vor dem Betreten der Halle müssen alle Teilnehmenden die Hände desinfizieren. Notfalltoiletten sind geöffnet und ausschließlich von einer Person zu betreten.(3) C. Ergänzung, Abs. 7

 

  1. Hand- und Flächendesinfektionsmittel, bzw. geeignete Reinigungsmittel stellt der Verein bereit. (3) C. Ergänzung, Abs. 12

 

  1. Der Verein / die Übungsleiter sind verpflichtet, bei jeder Übungseinheit Daten aller Anwesenden zu erheben, gem. CoronaVO Sport und für 4 Wochen zu speichern. (3) Abs. 6

 

  1. Ein Betreten der Sportstätten ist erst zu Beginn der Trainigszeiten möglich.
    Die bereits genehmigten Rüstzeiten (Umkleide) verlieren ihre Gültigkeit.
    (3) C. Ergänzungen: Abs. 2

 

  1. Handkontaktflächen sind vor dem Training vereinseitig zu reinigen oder zu desinfizieren. (3) C. Ergänzung, Abs. 8

 

  1. Die Gruppe muss 5 Minuten vor Ende der Überlassungszeit die Halle wieder verlassen, damit kein Begegnungsverkehr mit nachfolgenden Nutzer/innen stattfindet. (3) C. Ergänzung, Abs. 16

 

Der Vorstand ist bemüht, soweit erlaubt, ein gewohntes Training anzubieten in

Abhängigkeit der herrschenden Einschränkungen durch die staatlichen und regionalen Regierungen.

 

Wir bitten alle Trainingsteilnehmer sich über die tagesaktuellen Corona-Vorschriften-Änderungen selbst zu informieren sowie deren Strafmaßnahmen bei Nichteinhaltung.

Der Vorstand istbestrebt entsprechenden Änderungen frühestmöglich nachzukommen und, soweit möglich, alle Trainingsteilnehmer zu informieren.

 

 

Aktuelles

Kloster - Retreat

siehe:

Seminar-Ausschreibung

Reinschnuppern in eine Trainingsstunde möglich mit Anmeldung.

Wer erfahren möchte wie es wirkt, dem empfehlen wir unser allzeit Kurs-Angebot ohne Mitgliedschaft.

 

Siehe:

Kurse, Seminare ...